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Im Zusammenhang mit dem Datenschutzskandal bei der Bahn hatte der Betreiber von Netzpolitik.org, Markus Bekedahl, ein internes Gesprächs-Protokoll zur Rasterfahndung bei der Deutschen Bahn veröffentlicht, aus dem zu diesem Zeitpunkt bereits viele Presseberichte gespeist wurden.
Drei Tage später bekam er von der Rechtsabteilung der Deutschen Bahn AG per E-Mail eine Abmahnung, in der er aufgefordert wurde, dieses Dokument zu entfernen und zusätzlich eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Die Abmahnung landete natürlich auch in seinem Blog, was dazu führte, dass das bis dato kaum beachtete Korpus Delikti innerhalb kürzester Zeit in vielen anderen Blogs präsentiert, gespiegelt und weiter-verbreitet wurde. Bereits am nächsten Tag berichtete man über den Vorfall bei DerWesten, Spiegel-Online, Focus.de und vielen anderen Nachrichten-Portalen. Die TAZ machte sogar eine Titelseite draus: Blogwart Mehdorn.
Nachdem sich dann noch die Politik in Form von Abgeordneten der Grünen und der FDP einschaltete, um Bekedahl zu unterstützen, hat sich die Bahn eines besseren besonnen, und auf weitere rechtliche Schritte gegen den Blogger verzichtet.
Was lernen wir daraus? Wenn ich unbedingt möchte, dass meine vermeintlichen Geheimnisse noch in den letzten Winkel der Blogosphäre gebeamt werden sollen, dann muss ich nur mit einer Abmahnung drohen.
Man munkelt, der sog. Streisand-Effekt heißt jetzt "Netzpolitik-Effekt", was aber von Blogger Bekedahl selber etwas differenzierter betrachtet wird, wie er in seinem Beitrag Deutsche Bahn VS. Netzpolitik – Was lernen wir daraus? vom 6. Februar schreibt. Und das durchaus realistisch, wie ich finde. ThA

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